Baumfällungen jeder Art: Wir haben das Know-How für jegliche Arten der Baumfällung
Der 1. Oktober ist Start der Fällsaison. Bis i.d.R. Ende Februar des Folgejahres dürfen sowohl im Privat-, als auch im öffentlichen Bereich Bäume gefällt werden, die keine unmittelbare, akute Gefährdung darstellen.
Aber Achtung: Wer Ärger und hohe Folgekosten für Baumfällungen auf seinem Grundstück - bebaut oder unbebaut - vermeiden möchte, sollte sich vor einer angestrebten Fällung bei seiner Gemeinde/Stadt erkundigen, ob der Baum z.B. durch das Bundesnaturschutzgesetz, eine örtliche Vorgabe wie eine Baumschutzsatzung oder Festlegung in einem Bebauungsplan, oder aufgrund seiner Habitatstrukturen geschützt ist.
Wir sind Ihnen gern bei der Beschaffung der notwendigen Informationen, Gutachtenerstellung und Kommunikation mit den jeweiligen zuständigen Stellen behilflich. Bitte beachten Sie, dass es gerade in den Wintermonaten bei vielen Ämtern zu langen Bearbeitungszeiten für einen Fällantrag kommen kann.